Mutterschaftsleistungen — was übernimmt die Krankenkasse?
- Besondere Mutterschaftsleistungen, welche die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) übernimmt, sind während der gesamten Schwangerschaft ohne Franchise und Selbstbehalt — auch Kontrollen vor der 13. SSW.
- Allgemeine medizinische und pflegerische Leistungen bei Krankheit sind zusätzlich ab Beginn der 13. SSW bis acht Wochen nach der Geburt von der Kostenbeteiligung befreit. Vorher gelten dafür die üblichen Regeln zu Franchise und Selbstbehalt.
Zu den besonderen Mutterschaftsleistungen gehören insbesondere die gesetzlich vorgesehenen Schwangerschaftskontrollen, die Geburt sowie Beiträge an Geburtsvorbereitung, Stillberatung und Hebammenbetreuung. Nicht jede Leistung während einer Schwangerschaft ist automatisch eine Pflichtleistung der OKP; entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen der jeweiligen Leistung. Falls Sie unsicher sind, klären wir Indikation und mögliche Kosten vorab mit Ihnen.
- Beitrag an Geburtsvorbereitungskurse: bis 150 CHF
- Stillberatung: bis 3 Termine (je nach Situation)
- Hebammenbetreuung zu Hause: Anzahl je nach Situation
Vorsorgeplan
- Im ersten Schwangerschaftsdrittel ist eine ärztliche Beurteilung angezeigt. Sie umfasst Anamnese, klinische und gynäkologische Untersuchung, Beratung und die notwendigen Laboranalysen.
- Die erste Standard-Sonografie in der 12.–14. SSW umfasst unter anderem die zeitgerechte Entwicklung; die zweite in der 20.–23. SSW beurteilt die fetale Anatomie.
- Weitere zeitabhängige Untersuchungen, beispielsweise der Glukosetoleranztest, werden innerhalb des individuellen Vorsorgeplans besprochen.
Risiko- oder Indikationspfad
Zusätzliche Kontrollen sowie eine frühe Sonografie, Wachstumssonografien, Doppler-/Flussmessungen oder ein CTG erfolgen nicht pauschal, sondern bei klinischer Indikation — etwa wegen Beschwerden, auffälliger Befunde, Vorerkrankungen oder einer Risikoschwangerschaft. Eine Sonografie in der 6.–8. SSW gehört nicht automatisch zu den zwei Standard-Ultraschallleistungen; Indikation und mögliche Kosten klären wir vorher.
Was passiert bei den Kontrollen?
Die erste Kontrolle umfasst Anamnese, Beratung, eine klinische und gynäkologische Untersuchung, die Beurteilung von Varizen und Beinödemen sowie die notwendigen Laboranalysen. Bei den späteren Kontrollen werden Gewicht, Blutdruck, Fundusstand, Urinstatus und fetale Herztöne kontrolliert; notwendige Laboranalysen kommen je nach Schwangerschaftszeit und Befund hinzu. Ein routinemässiges CTG gehört bei einer unkomplizierten Schwangerschaft nicht automatisch zu jeder späten Kontrolle.
NIPT (nicht-invasiver Pränataltest)
Bluttest der Mutter (zellfreie DNA, überwiegend plazentaren Ursprungs, im mütterlichen Blut), durchführbar ab etwa SSW 11/12. Er liefert eine Risikoabschätzung für Trisomie 21, 18 und 13. Ein auffälliges Ergebnis ist kein Befund, sondern ein Hinweis — eine diagnostische Bestätigung (z.B. Amniozentese) ist erforderlich.
Kostenübernahme durch die Grundversicherung: Ab der 12. SSW übernimmt die OKP den NIPT auf Trisomie 21, 18 oder 13, wenn ein erhöhtes Risiko von 1:1000 oder höher besteht. Ist diese Voraussetzung erfüllt, handelt es sich um eine übernommene besondere Mutterschaftsleistung: Es werden weder Franchise noch Selbstbehalt erhoben. Ohne erfüllte OKP-Voraussetzungen ist der Test selbst zu bezahlen.
Erst-Trimester-Test (ETT)
Kombination aus Ultraschall (u.a. Nackentransparenz) und Blutwerten der Mutter (PAPP-A, β-hCG) zwischen SSW 11+0 und 13+6. Der ETT berechnet das individuelle Risiko für Trisomien 21, 18 und 13. Die OKP vergütet den gesetzlich vorgesehenen ETT als besondere Mutterschaftsleistung; dafür werden weder Franchise noch Selbstbehalt erhoben.
Organscreening (SSW 20–23)
Detaillierte Untersuchung der fetalen Anatomie: Herz, Gehirn, Wirbelsäule, Bauchorgane, Extremitäten. Dieser zweite Standard-Ultraschall ist Bestandteil der Mutterschaftsvorsorge.
Invasive Diagnostik — Chorionbiopsie & Amniozentese
Chorionbiopsie (Plazentagewebe, CVS), Fruchtwasserpunktion (Amniozentese) und Cordozentese sind diagnostische Untersuchungen — sie können einen Verdacht bestätigen oder widerlegen und beinhalten ein kleines Eingriffsrisiko. Die OKP übernimmt sie bei den gesetzlichen Voraussetzungen: insbesondere bei hochgradigem Verdacht nach NIPT, bei einem ETT-Risiko von 1:380 oder höher, bei einem entsprechenden Risiko aufgrund von Ultraschall, Familienanamnese oder anderem Grund sowie bei einer Gefährdung des Fötus durch eine Schwangerschaftskomplikation oder Erkrankung. Bei erfüllter Voraussetzung werden weder Franchise noch Selbstbehalt erhoben.
Pränatale genetische Tests erfolgen in der Schweiz im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben (GUMG) — mit ärztlicher Aufklärung, ausreichend Zeit für Fragen und (je nach Test) schriftlicher Einwilligung.
Entscheidungshilfe
Ob und welche Pränataldiagnostik sinnvoll ist, hängt nicht nur von Zahlen ab, sondern auch von Ihrer Situation, Ihren Werten und davon, was Sie mit einem Ergebnis anfangen möchten. Wir beraten ergebnisoffen — Sie entscheiden.
- Beruhigung bei unauffälligem Resultat
- Frühe Information und bessere Planung — medizinisch, organisatorisch, emotional
- Bei Auffälligkeiten: gezielte Abklärung und weiterführende Betreuung
Grenzen der Tests:
- NIPT und ETT erfassen nicht alle Fehlbildungen oder genetischen Erkrankungen.
- Ein unauffälliger Test bedeutet nicht, dass das Kind mit Sicherheit gesund ist.
- Ein auffälliger Screening-Test ist keine Diagnose.
Gestationsdiabetes-Test
oGTT (oraler Glukosetoleranztest) zwischen SSW 24–28. Routineuntersuchung — eine frühe Diagnose erlaubt rechtzeitige Massnahmen und kann das Risiko für Komplikationen für Mutter und Kind senken.
Wochenbett & Nachsorge
Eine Nachkontrolle ist üblicherweise zwischen der 6. und 10. Woche nach der Geburt vorgesehen. Dabei werden Rückbildung, Beckenboden, Verhütung in der Stillzeit und Ihr persönliches Wohlbefinden besprochen. Stillberatung kann bei Bedarf separat organisiert werden.
Quelle: BAG — Leistungen bei Mutterschaft · Stand: Juli 2026 · Diese Hinweise ersetzen keine individuelle ärztliche Beratung.
