Die Grundregel
Preise und verbindliche Kostenauskunft
Für Arzneimittel wie Pille, Ring oder Pflaster gilt der aktuelle Verkaufspreis des gewählten Präparats in der Apotheke. Für Eingriffe in unserer Praxis finden Sie unten Fixpreise oder – wenn Präparat beziehungsweise Aufwand zuerst feststehen müssen – den Hinweis, dass Sie vor der Behandlung einen verbindlichen Gesamtpreis erhalten.
| Methode | Preis / Kostenauskunft | Enthalten |
|---|---|---|
| Pille / Ring / Pflaster | Aktueller Apothekenpreis des gewählten Präparats | Die Apotheke nennt den verbindlichen Verkaufspreis vor dem Kauf. |
| Hormon-Implantat (Verhütungsstäbchen) | Einsetzen oder Wechsel: CHF 700 Entfernen: CHF 220 | Einsetzen oder Wechsel: Implantat, Lokalanästhesie, Einlage und Material; beim Wechsel zusätzlich die Entfernung des alten Implantats. Entfernen: Lokalanästhesie, Entfernung, Material und Wundversorgung; bei schwieriger oder tiefer Lage Mehraufwand nach Absprache. |
| Hormonspirale Mirena | Einsetzen: CHF 550 Wechsel: CHF 600 | Mirena, Einlage und Nachkontrolle nach etwa 6 Wochen; beim Wechsel zusätzlich die Entfernung der alten Spirale. Je nach Aufwand kann der Preis für den Wechsel variieren. |
| Niedrig dosiertes IUS | Verbindlicher Gesamtpreis nach Wahl des Präparats | Präparat, Einlage und Nachkontrolle nach etwa 6 Wochen; Preisbestätigung vor der Einlage. |
| Kupferspirale Mona Lisa | Einsetzen: CHF 400 | Kupferspirale, Einlage und Nachkontrolle nach etwa 6 Wochen. |
| Spirale entfernen | Nach Aufwand, ab CHF 150 | Entfernung der Spirale; der geplante Umfang wird vorab besprochen. |
Alle Praxispreise sind Gesamtpreise in CHF für den jeweils beschriebenen Umfang; ärztliche Heilbehandlungen sind von der MwSt befreit. Nicht enthaltene oder optionale Zusatzleistungen werden vorab erklärt und nur nach Ihrer Zustimmung durchgeführt.
Pille, Ring, Pflaster
Der verbindliche Verkaufspreis hängt vom konkret gewählten Präparat und der Packungsgrösse ab. Massgeblich ist der bei der Abgabe ausgewiesene Apothekenpreis; wir informieren Sie bei der Verordnung über das gewählte Präparat. Manche Sozialdienste oder Stiftungen unterstützen einkommensschwache Frauen — fragen Sie uns bei Bedarf.
IUP / Spirale
- Kupferspirale Mona Lisa: CHF 400 als Gesamtpreis inklusive Spirale, Einlage und Nachkontrolle nach etwa 6 Wochen.
- Hormonspirale Mirena: CHF 550 für das Einsetzen, CHF 600 für den Wechsel (Entfernen der alten und Einsetzen einer neuen Spirale), jeweils inklusive Mirena, Einlage und Nachkontrolle nach etwa 6 Wochen. Beim Wechsel kann der Preis je nach Aufwand variieren; das besprechen wir vorher mit Ihnen.
- Niedrig dosiertes IUS: Der Gesamtpreis hängt vom gewählten Präparat ab und wird Ihnen vor der Einlage verbindlich bestätigt; enthalten sind Präparat, Einlage und Nachkontrolle nach etwa 6 Wochen.
Die Entfernung einer Spirale kostet nach Aufwand ab CHF 150. Für den Wechsel einer Kupferspirale oder eines niedrig dosierten IUS erhalten Sie vor dem Eingriff den verbindlichen Gesamtpreis für den geplanten Umfang. Nicht vorhersehbarer Mehraufwand wird, soweit medizinisch vertretbar, vor einer zusätzlichen kostenpflichtigen Leistung mit Ihnen besprochen.
Hormon-Implantat
Hormon-Implantat (Verhütungsstäbchen, Wirkstoff Etonogestrel; Liegezeit 3 Jahre):
- Einsetzen/Wechsel: CHF 700 (inkl. Implantat, Lokalanästhesie und Material; beim Wechsel inkl. Entfernung)
- Entfernen: CHF 220 (inkl. Lokalanästhesie, Entfernung, Material und Wundversorgung)
Bei schwieriger oder tiefer Lage, Entfernung unter Ultraschallführung oder deutlich längerem Eingriff kann sich der Preis für die Entfernung ändern. Das besprechen wir vorher mit Ihnen.
Beratungsgespräch
Eine ärztliche Beratung oder Untersuchung ist nicht allein deshalb eine OKP-Pflichtleistung, weil sie in einer Arztpraxis stattfindet. Entscheidend sind der konkrete medizinische Zweck sowie die gesetzlichen Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit. Eine ausschliesslich der Verhütungswahl dienende Leistung kann deshalb ganz oder teilweise selbst zu bezahlen sein. Bei einer vergüteten Leistung gelten grundsätzlich Franchise und Selbstbehalt.
Wenn Sie bereits wissen, welche Methode Sie bevorzugen, können wir im Beratungsgespräch direkt die nächsten Schritte planen (Rezept, Einlage/Entfernung, Kontrolle).
Eine Diagnose allein garantiert keine Übernahme
Auch bei Endometriose, Akne, PMS/PMDS, starken Blutungen oder PCOS wird eine hormonelle Behandlung nicht automatisch von der OKP vergütet. Bei Arzneimitteln kommt es auf das konkrete Präparat an: Es muss grundsätzlich für die betreffende Anwendung zugelassen, in der Spezialitätenliste aufgeführt und innerhalb einer allfälligen Limitation eingesetzt werden.
Eine Anwendung ausserhalb der zugelassenen Indikation oder Limitation sowie ein nicht gelistetes Präparat kann nur unter den gesetzlichen Ausnahmevoraussetzungen im Einzelfall vergütet werden. Dafür kann vor Behandlungsbeginn eine Kostengutsprache des Versicherers erforderlich sein. Material, Einlage oder Entfernung eines IUP oder Implantats sind davon getrennt zu beurteilen.
Quellen: BAG – Arzneimittel · BAG – Spezialitätenliste · BAG – Vergütung von Arzneimitteln im Einzelfall · BAG – Leistungen und Tarife · Stand: Juli 2026 · Diese Hinweise ersetzen keine individuelle Prüfung durch Praxis und Krankenversicherung.
