Was ist die Teenager-Sprechstunde?
Die Teenager-Sprechstunde ist ein geschützter Raum für Mädchen und junge Frauen ab etwa 12 Jahren — ein Ort, an dem du Fragen stellen kannst, ohne dass es jemand mitbekommt, und ohne dass gleich jemand etwas tut.
Beim Erstgespräch lernen wir uns kennen. Wir sprechen über deinen Zyklus, mögliche Beschwerden, und über das, was dich gerade beschäftigt. Eine körperliche Untersuchung ist beim ersten Termin nicht vorgesehen — ausser du möchtest es ausdrücklich.
Was kann ich fragen?
Alles, wirklich alles. Ein paar typische Themen:
- Mein Zyklus ist unregelmässig — ist das normal?
- Ich habe starke Schmerzen während der Periode
- Ich überlege, mit Verhütung anzufangen
- Ich habe Fragen zu Sexualität, ersten Beziehungen, Schutz vor STI
- Ich habe Sorgen wegen meines Körpers, meines Gewichts, meiner Brustentwicklung
- Ich brauche einfach jemanden, der zuhört
Muss ich untersucht werden?
Darf jemand mitkommen?
Du darfst eine Begleitperson mitbringen — Mutter, Schwester, Freundin, Tante. Wenn du den Termin lieber allein hast, ist das genauso in Ordnung. Auf Wunsch ist auch eine weibliche Mitarbeiterin der Praxis dabei.
Wie vertraulich ist das?
Wenn du urteilsfähig bist, entscheidest du grundsätzlich selbst über deine Behandlung und darüber, wer informiert wird. Die ärztliche Schweigepflicht gilt dann auch gegenüber deinen Eltern. Gesetzliche Ausnahmen sind möglich, etwa bei einer ernsthaften unmittelbaren Gefahr, bei Kindesschutzmassnahmen oder wenn eine Behörde die Auskunft rechtmässig verlangt. Eine Versicherungsabrechnung kann gegenüber der versicherten Person beziehungsweise dem Rechnungsempfänger trotzdem erkennen lassen, dass und wann eine medizinische Leistung stattgefunden hat. Wenn dir Vertraulichkeit bei der Abrechnung wichtig ist, sprich uns und deine Versicherung bitte vor dem Termin darauf an.
HPV-Impfung
Die HPV-Impfung schützt vor den häufigsten Erregern von Gebärmutterhalskrebs und wird in der Schweiz für Mädchen und Jungen ab 11 Jahren empfohlen. Wir beraten dich zur Impfung und führen sie auf Wunsch direkt in der Praxis durch.
Kosten
Ob die Teenager-Sprechstunde über die Grundversicherung abgerechnet wird, hängt vom konkreten medizinischen Inhalt ab; bei einer übernommenen Konsultation gelten grundsätzlich Franchise und Selbstbehalt. Für die HPV-Impfung im Alter von 11 bis 26 Jahren gelten die Voraussetzungen des kantonalen Impfprogramms: Seit 1. Januar 2026 wird bei Impfungen nach Art. 12a KLV keine Franchise mehr erhoben, der Selbstbehalt von 10 % bleibt. Ausserhalb der Voraussetzungen können Selbstkosten entstehen. Mehr beim BAG zur Kostenübernahme von Impfungen.
